FAQ
Grundlegendes zur Genossenschaft
Eine Wohnungsbaugenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam Wohnraum schaffen und nutzen. Mitglieder erwerben Geschäftsanteile und erhalten ein lebenslanges Nutzungsrecht an einer Wohnung. Die Genossenschaft gehört allen Mitgliedern, Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern fließen in die Werterhaltung und Weiterentwicklung.
Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied werden. Voraussetzung ist die Zeichnung der vorgeschriebenen Geschäftsanteile und die Zahlung des Eintrittsgeldes. Die Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Antrag und Beschluss des Vorstands.
- Rechte: Nutzungsrecht an einer Wohnung, Teilnahme an der Generalversammlung, Stimmrecht, Informationsrechte.
- Pflichten: Zahlung der Geschäftsanteile und Umlagen, Einhaltung der Satzung und Hausordnung, Förderung des Genossenschaftszwecks.
Die Generalversammlung = Mitgliederversammlung ist das höchste Organ. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile. Vorstand und Aufsichtsrat werden gewählt und führen die Geschäfte bzw. überwachen diese.
Durch eine Mischung aus Bankdarlehen, Fördermitteln (z. B. Wohnraumförderprogramme) und Eigenkapital der Mitglieder.
Die Genossenschaft übernimmt die Bewirtschaftung und stärkt die Gemeinschaft.